Rechtslage bezüglich Facebook-Impressum
Nach der aktuellen Rechtsprechung sind kommerziell genutzte Facebook-Seiten wie gewöhnliche Websites zu behandeln und daher auch mit einem Impressum zu versehen (wir berichteten ). Diese neue Rechtslage basiert im Wesentlichen auf einem aktuellen Urteil des LG Aschaffenburg (Urt. v. 19.08.2011, Az. 2 HK O 54/11), das Social Media-Accounts, die nicht nur zu rein privaten Zwecken genutzt werden, mit kommerziellen Websites gleichstellt. Eine ähnliche Entscheidung lieferte zuvor schon z. B. das [% Urteil id="5714" text="LG Köln (Urt. v. 28.12.2010, Az. 28 O 402/10)" %]. Somit treffen die Inhaber dieser Accounts die gleichen Pflichten wie die Betreiber geschäftlicher Seiten im Internet – einschließlich der Impressumspflicht.
Technische Problematik
Einen Facebook-Account mit einem Impressum zu versehen ist allerdings nicht ganz einfach: Erstens muss ein Impressum zahlreichen gesetzlichen Anforderungen genügen, zweitens stellt sich die rein technische Frage, wie das Impressum in den Account integriert wird – seitens Facebook wird gar kein besonderes Impressumsfeld für gewerbliche Seiten angeboten. Auch das bloße Hineinkopieren in die Info-Spalte ist eine eher unbefriedigende Lösung, da der interessierte Verbraucher das Impressum so nicht unbedingt findet. Derzeit am ehesten konsensfähig ist die Lösung, einen eigenen Reiter mit dem Titel „Impressum“ anzulegen und die entsprechenden Pflichtangaben dort zur Verfügung zu stellen. Das erfordert natürlich ein wenig Tüftelei.
Die Lösung: Facebook-Impressum-Generator der IT-Recht Kanzlei
Die IT-Recht Kanzlei München hat die Lösung sowohl für die rechtliche als auch für die technische Problematik:
Als Ergänzung zu unserem bewährten Impressum-Generator bieten wir nun ein entsprechendes Tool auf unserer Facebook-Seite an, das für jede beliebige Facebook-Seite ein maßgeschneidertes und juristisch abgesichertes Impressum generiert. Sehr praktisch: Das fertige Impressum wird von unserem Tool automatisch in einem passenden Reiter in die Seite integriert; umständliches Erstellen eines entsprechenden Reiters entfällt somit. Stattdessen führen einige wenige Klicks und Angaben zu einer vorschriftsmäßig gekennzeichneten Facebook-Präsenz.
Noch praktischer: Für unsere Fans ist das Tool kostenlos und jederzeit frei zugänglich. Einfach unsere Facebook-Seite besuchen , den „like/gefällt mir“-Button anklicken, schon steht der kostenlose Generator zur Verfügung.
Weitere Vorteile
Unsere Facebook-Seite hat für Fans noch einiges mehr zu bieten. Neben immer aktuellen Nachrichten und Fallbeispielen aus der Praxis sind für unsere Fans auch kostenlose Contents hinterlegt, z.B.
Diese Contents sind direkt auf Facebook im.pdf-Format hinterlegt und können von unseren Fans jederzeit eingesehen, heruntergeladen und auf den eigenen Seiten verwendet werden.
Zusätzlich bieten wir unseren Fans gelegentlich Sonderkonditionen für unsere Dienstleistungen und Schutzpakete an, die direkt auf der Facebook-Seite abgerufen werden können.
Also, „liken“ lohnt sich – einfach unsere Facebook-Seite besuchen, Fan werden und neben anderen Vorteilen sofort und kostenlos ein individuelles und rechtssicheres Impressum in die eigene Seite integrieren!
Wichtige Hinweise
Platzierung des Facebook-Impressums: Das Impressum muss unter den ersten vier sichtbaren Reitern oberhalb der Facebook-Timeline dargestellt sein, so dass der Link zum Impressum auf den ersten Blick wahrnehmbar ist.
Problem mobile Ansicht: Derzeit wird das in einem Facebook-Reiter dargestellte Impressum nicht in mobilen Facebook-Apps angezeigt. Daher empfehlen wir folgende Vorgehensweise: In die Infobox der Facebook-Fanpage ist zusätzlich ein Link "Impressum" einzufügen. Dieser Link sollte auf die durch unsere Facebook-App erstelle Impressums-Seite verlinken.
und jederzeit verfügbar.
Dieser Beitrag wurde von unserem Rechtspartner der IT-Kanzlei München verfasst und dient der Erstinformation.
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